Hausordnung

Unsere Hausordnung

Hausordnung der Helene-Lange-Schule (Stand 07.12.2023)


Die Hausordnung regelt als „äußere Schulordnung“ das gemeinsame Arbeiten und das Zusammenleben aller Beteiligten, um einen reibungslosen Ablauf des Schulalltages zu gewährleisten und allen Schülerinnen und Schülern den individuell bestmöglichen Bildungserfolg zu ermöglichen.


0. Geltungsbereich

Die Hausordnung findet Anwendung für das gesamte Schulgelände und alle Gebäudeteile der Helene-Lange-Schule, Lauenburger Straße 110/114, 12169 Berlin. Ergänzend dazu können in bestimmten Teilen weitere Ordnungen erlassen werden (z. B. in den naturwissenschaftlichen Fachräumen, den Werkstätten, den Turnhallen und der Mensa).

Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände oder in einem der Gebäudeteile aufhalten.


1. Betreten und Verlassen des Schulgeländes

Das Schulgebäude darf grundsätzlich erst ab 7:50 Uhr betreten werden, wenn der Unterrichtsbeginn 8:00 Uhr ist. Bei späterem Unterrichtsbeginn betreten die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude erst mit Beginn der Pause bzw. bei großen Pausen zum Ende der Pause.

Das Schulgebäude wird grundsätzlich von der Hofseite betreten. Ein Verlassen des Schulgebäudes ist auch über die Ausgänge zur Lauenburger Straße erlaubt.

Um pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, das Schulgebäude bis fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn zu betreten.

Nach Unterrichtsschluss haben alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich das Schulgelände zu verlassen. Dies gilt nicht, wenn Schülerinnen oder Schüler noch einen Termin in der Schule haben (z. B. Klassenkonferenz, Gesprächstermin).

Den Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, das Schulgelände während der Pausen zu verlassen. Muss für den Sportunterricht eine externe Sportstätte aufgesucht werden, so begeben sich die Schülerinnen und Schüler während der Pausenzeit auf direktem Weg dorthin.


2. Verhalten auf dem Schulgelände und innerhalb der Schulgebäude

Selbstverständlich gelten auf dem gesamten Schulgelände alle Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Verstöße gegen diese Gesetze werden ggf. entsprechend geahndet.

Umgangs- und Amtssprache ist Deutsch. Für die Sprachlernklassen/Willkommensklassen gelten je nach Kenntnis der deutschen Sprache Ausnahmeregelungen.

Allen Lehrkräften und sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (z. B. Schulsozialarbeit, Sozialpädagogisches-Team, Hausmeister, Sekretärinnen) der Schule ist Folge zu leisten.

Das Lärmen, Rennen und Toben ist im Schulgebäude verboten. Jede Schülerin und jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass niemand belästigt, behindert oder gefährdet wird.

Sachbeschädigungen sowie Verschmutzungen sind zu vermeiden. Die Abfallbehälter sind zu benutzen. Treten durch Nichtbeachtung Sachbeschädigungen auf, werden die Erziehungsberechtigten im Rahmen bestehender Bestimmungen regresspflichtig gemacht.

Sachschäden sind dem Fach- bzw. Klassenlehrer und dem Hausmeister sofort zu melden.

Das Tragen von Mützen und anderen Kopfbedeckungen ist in den Unterrichtsräumen untersagt.

Das Kaugummikauen ist im Schulgebäude verboten. Ebenso der Verzehr von Sonnenblumenkernen mit Schale.

Das Mitbringen von Glasflaschen ist untersagt.

Nationalsozialistische Symbole, Symbole von Terrorgruppen und Symbole und Texte, die direkt oder indirekt Gewalt darstellen oder zu Gewalt aufrufen, sind auf dem Schulgelände nicht gestattet.

Es ist verboten, auf das Schulgelände Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie waffenähnliche oder andere gefährliche Gegenstände (dazu gehört auch Pyrotechnik/Feuerwerk jeder Art) mitzubringen.

Verbotswidrig mitgeführte Gegenstände werden eingezogen und an die zuständige Polizeibehörde

weitergegeben.

Es gelten die allgemein anerkannten – wenn auch ungeschriebenen – Regeln des menschlichen Zusammenlebens: Alle am Schulleben Beteiligte sollen sich höflich und rücksichtsvoll verhalten.



3. Unterrichtszeiten

Die unterrichtende Lehrkraft eröffnet und schließt den Unterricht. Zum Unterrichtsbeginn befinden sich alle Schülerinnen und

Schüler arbeitsbereit laut Sitzordnung am Platz.

Wenn fünf Minuten nach Beginn des Unterrichts noch keine Lehrkraft erschienen ist, meldet ein Klassensprecher/eine Klassensprecherin oder in Vertretung ein Schüler/eine Schülerin dies im Sekretariat. Schülerinnen und Schüler dürfen den Unterricht nicht vorzeitig verlassen.

Nach Beendigung des Unterrichts werden die Stühle auf die Tische gestellt, die Tafel geputzt, die Klasse aufgeräumt und vom Ordnungsdienst besenrein ausgefegt.


4. Regelungen zu den Pausen

Zu Beginn der großen Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler unverzüglich auf den Schulhof. Das Schulgebäude wird erst wieder mit dem Ende der Pause betreten. In den großen Pausen stehen lediglich die Toiletten im Erdgeschoss zur Verfügung.

Lassen die Witterungsbedingungen eine Hofpause draußen nicht zu, wird diese abgeklingelt. Alle Schülerinnen und Schüler halten sich in den Klassenräumen (nicht in den Fachräumen) oder in der Cafeteria/Mensa auf.

Die Toiletten sind grundsätzlich während der Pausenzeiten und nur zu ihrem Zweck aufzusuchen. Sie sind ordentlich zu verlassen.

Das Werfen von Schneebällen, Steinchen, Stöcken etc. ist verboten.


5. Schulfremde

Schulfremden ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden ohne vorherige Anmeldung im Amtszimmer/Sekretariat verboten. Eltern und Besucher melden sich bitte im Sekretariat an.


6. Verspätungen

Schülerinnen und Schüler haben pünktlich in ihrem Unterricht zu sein (siehe 3. Unterrichtszeiten).

Verspätete Schülerinnen und Schüler können zu Ordnungsdiensten herangezogen werden

(Erzieherische Maßnahme).


7. Krankmeldungen

Schülerinnen und Schüler werden von ihren Erziehungsberechtigten am ersten Tag des Fernbleibens aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen zwischen 7:30 und 8:30 mündlich/telefonisch, oder per Mail beim Sekretariat krankgemeldet. Spätestens am dritten Tag nach Wiedererscheinen ist das Fehlen des Kindes schriftlich der Schule anzuzeigen.

Eine Krankmeldung per WebUntis oder einem datenschutzkonformen Messengerdienst ist nach Absprache mit der Klassenleitung auch möglich.


8. Benutzung der Toiletten

Toiletten sind in den Pausen und nur zu ihrem Zweck aufzusuchen. Die Schulleitung behält es sich vor, für die Nutzung der Toiletten besondere Regeln zu erlassen, sollte dies (z.B. aufgrund von Sachbeschädigung) nötig sein.


9. Rauch- und Drogenverbot

Das Mitbringen und konsumieren von Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas, Liquids, Tabakerhitzern und ähnlichen Dingen, Alkohol und sonstigen Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände inklusive aller Gebäude verboten. Dieses Verbot gilt auch für Praktika, außerschulische Lernorte, Wandertage und Schülerfahrten.


10. Benutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten

Schülerinnen und Schülern ist die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen technischen Geräten (z.B. Smartwatches) grundsätzlich in der Unterrichtszeit untersagt. Mobiltelefone und andere Geräte sind in der Unterrichtszeit stumm- bzw. auszuschalten. Mobiltelefone sind in den Taschen zu verstauen. Während der Pausenzeiten dürfen Mobiltelefone genutzt werden, müssen sich aber

jederzeit im Stummmodus befinden. Das Hören von Musik ist nur mit Kopfhörern gestattet.

Telefoniert werden darf nur nach vorheriger Absprache mit einer Beschäftigten/ einem Beschäftigten der Schule.

Foto-, Ton- und Videoaufnahmen bleiben auch weiterhin verboten.

Die aufsichtführende Person/ Lehrkraft kann Ausnahmen aussprechen bzw. genehmigen.


11. Verbot von Waffen, Feuerwerkskörpern und Feuerzeugen

Das Mitführen von Waffen, Feuerwerkskörpern/Pyrotechnik und Feuerzeugen/Streichhölzern jeder Art ist nicht gestattet (siehe auch 2. Verhalten auf dem Schulgelände).


12. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Das Herstellen von Foto-, Film- und Tonaufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Nutzung

elektronischer Medien kann von der Unterrichtsleitung genehmigt werden.

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